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KRITIS-Dachgesetz verabschiedet

Mit dem neuen KRITIS-Dachgesetz fordert der Gesetzgeber erstmals bundesweiten Maßnahmen zum Schutz Kritischer Infrastrukturen und verpflichtet Betreiber zum Handeln.
Betroffen sind unter anderem die Bereiche Energie, Transport, Finanzwesen, Gesundheit, Wasser, IT, Ernährung, Raumfahrt und öffentliche Verwaltungen. 
Betreiber sind verpflichtet, Risikoanalysen, Sicherheits- und Notfallkonzepten und angemessene Schutzmaßnahmen zu erstellen.  

Ziel ist es, wichtige Versorgungsbereiche vor gezielten Angriffen, Sabotagen, technischen Störungen, menschlichen Fehlern und Naturereignissen zu schützen. 



BHE-Logo

Empfehlungen vom BHE Fachverband:

Der BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e. V. empfiehlt in seiner Broschüre „Mehr Sicherheit für Kritische Infrastrukturen“ (Stand 11/2025) konkrete Anforderungen und Normen, die für die Absicherung von KRITIS heranzuziehen sind.

BHE Broschüre -
„Mehr Sicherheit für Kritische Infrastrukturen“

Mindeststandards zur Sicherung der KRITIS: 

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie als Errichter zum Schutz der KRITIS beitragen können. Im Fokus des BHE stehen folgende physische Schutzmaßnahmen:


  • Einbruch- und Überfallmeldeanlagen 
  • Brandmeldeanlagen 
  • Videosicherheitssysteme
  • Zutrittssteuerungssysteme 
  • Perimetersicherungen 
  • Kommunikations- und Notfallsysteme 


Grundlage aller Maßnahmen ist eine fundierte Risikoanalyse, auf deren Basis individuelle Schutzkonzepte entwickelt werden. Nur durch normkonforme Planung, fachgerechte Installation und regelmäßige Wartung lässt sich ein dauerhaft hohes Sicherheitsniveau gewährleisten – und damit die Widerstandsfähigkeit Kritischer Infrastrukturen nachhaltig stärken. 

Sicherheitskonzepte: Die Basis für wirksamen KRITIS-Schutz

Ein wirksamer Schutz Kritischer Infrastrukturen beginnt immer mit einem durchdachten Sicherheitskonzept. Denn nur wenn bauliche, organisatorische und personelle Maßnahmen systematisch aufeinander abgestimmt sind, kann Sicherheit ganzheitlich wirken. 


Dabei liegt die Verantwortung für die Erstellung des Sicherheitskonzepts und die Bewertung der Gefährdung grundsätzlich beim Betreiber der Kritischen Infrastruktur. Errichter und Dienstleister können diesen Prozess unterstützen.  

Auf Basis dieser Betreiberbewertung werden die relevanten Risiken – insbesondere in den Bereichen Brand, Einbruch und Überfall – systematisch analysiert. 


Zugleich handelt es sich bei dem Sicherheitskonzept nicht um ein einmaliges Dokument, sondern um einen fortlaufenden Prozess: Veränderungen der Gefährdungslage, bauliche Anpassungen oder neue Nutzungsanforderungen machen eine regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung notwendig. Nur so bleibt das Sicherheitsniveau dauerhaft hoch und die Schutzmaßnahmen jederzeit wirksam. 

Ablauf Gefahren- und Risikoanalyse

Wir bieten eine Vielzahl von Produkten zur Absicherung von Kritischen Infrastrukturen.



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